05 Nov
2011

Urlaub, Gehalt und Regelungen im Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Bundesfreiwilligendienst.jpg

BFD Gehalt + Urlaub

Seit 2011 gibt es in Deutschland die Möglichkeit einen Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren.
Dies rührt daher, dass der verpflichtende Wehrdienst abgeschafft wurde es aber dennoch noch die Möglichkeit geben soll freiwillig einen wohltätigen Dienst zu tätigen.
Die Hoffnung dabei ist natürlich auch, dass es genügend Freiwillige gibt, die die durch die Abschaffung der Wehrpflicht wegfallenden Arbeitskräfte kompensieren und wir im Sozial- und Gesundheitswesen nicht noch größere Engpässe erreichen, als es sowieso schon gibt.

Im folgenden habe ich einige Punkte gelistet, die für Interessenten für den Bundesfreiwilligendienst wichtig beziehungsweise hilfreich zu wissen sind.


  • Prinzipiell kann erst einmal jede Frau und jeder Mann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht den Bundesfreiwilligendienst antreten.
  • Die Dauer muss mindestens 6 Monate und kann maximal 18 Monate (in Ausnahmefällen 24 Monate) betragen.
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen werden vom Arbeitgeber übernommen.
  • Ausländer/innen mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit dürfen den Bundesfreiwilligendienst ebenfalls wahrnehmen.
  • Kindergeld wird weiterhin gezahlt.
  • Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Arbeitgeber.
  • Die ersten 6 Wochen zählen als Probezeit. Hier kann jeder Zeit ohne angegebenen Grund gekündigt werden.
  • Wie im Zivildienst wird es weiterhin Seminare zur Vermittlung von sozialer, ökologischer, kultureller bzw. interkultureller Kompetenzen.
  • Nach Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes wird ein Zeugnis augestellt.

Leistungen (Lohn, Gehalt)

Die Bezahlung liegt in der Hand des Arbeitgebers. In erster Linie ist der Bundesfreiwilligendienst freiwilliges Engagement und somit ein unentgeltlicher Dienst.
Es wird also direkt zwischen Freiwilligem und Einsatzstelle über das "Taschengeld" verhandelt und besprochen wie viel Geld und/oder Sachleistungen (Unterkunft, Dienstkleidung, Verpflegung etc.) bezahlt oder gestellt wird.
Der Höchstsatz für den Bundesfreiwilligendienst liegt jedoch bei 330 Euro pro Monat.


Urlaub im Bundesfreiwilligendienst

Beim BFD greift das Bundesurlaubsgesetzes. Demnach erhält ein volljähriger Freiwilliger bei einem Jahr Dienstzeit (12 Monate) einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen Erholungsurlaub.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gibt es abgewandelte Ansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ist die Dienstzeit des Bundesfreiwilligendienst verkürzt, dann verliert man pro Monat 1 Zwölftel Urlaubsanspruch. Andersrum erhöht sich der Urlaubsanspruch ab dem 13. Monat pro Monat um 1 Zwölftel.
Pro geleisteten Monat gibt es also 2 Tage Urlaubsanspruch.

Bundesfreiwilligendienst, Zeit etwas zu tun

Bundesfreiwilligendienst, Zeit etwas zu tun

  • 4 Monate Dienstzeit: 8 Urlaubstage
  • 8 Monate Dienstzeit: 16 Urlaubstage
  • 12 Monate Dienstzeit: 24 Urlaubstage
  • 16 Monate Dienstzeit: 32 Urlaubstage
  • 20 Monate Dienstzeit: 40 Urlaubstage
  • 24 Monate Dienstzeit: 48 Urlaubstage

Die genauen Regelungen werden mit der Einsatzstelle vereinbart.


Weitere Informationen bezüglich Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst o.ä. können auf der Seite des BFD vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entnommen werden.

In der Kategorie News und Offtopic erschienen.
2 Kommentare Kommentare zu "Urlaub, Gehalt und Regelungen im Bundesfreiwilligendienst (BFD)"
Kommentar von Lothmann am 08.11.2011 um 11:18 Uhr Sehr geehrter Verfasser,

lt. Bundesurlaunsgesetz § 4 wird der "Volle Urlaubsanspruch" erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
D.h. für mich, dass nach sechs Monaten die vollen 24 Ttage Urlaub jährlich zu genehmigen sind und nicht wie von Ihnen beschrieben nach 8 Monaten 16 Tage usw.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Lothmann
Kommentar von Simon am 08.11.2011 um 11:53 Uhr "Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Tage. Dauert der
Bundesfreiwilligendienst weniger als zwölf Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um ein Zwölftel
des Jahresurlaubs reduziert; dauert es länger als zwölf Monate, wird er pro Monat um ein Zwölftel des
Jahresurlaubs verlängert."

Quelle: http://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/downloads/BFD_Wegweiser_A-Z.pdf
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